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Wohnstätte 2: Nur der nördliche Teil ist erhalten. Wohnstätte 3: Die Wohnstätte liegt außerhalb des durch die talayotische Umfriedungsmauer begrenzten Geländes. Die Reste der Außenmauer wurden zur Errichtung der Nordmauer genutzt. Obwohl diese Reste nur sehr bruchstückhaft erhalten sind, lassen sich einige alltäglich genutzte Einrichtungen ausmachen, so zum Beispiel STEINBÖDEN, ÖFEN, ZISTERNEN und STEINSÄULEN.
Posttalayotische Wohnstätte 3: Man sieht Reste des Steinbodens und der Zisterne sowie den Sockel einer Säule. |
